Wichtiges EuGH-Urteil für alle Webseiten-Betreiber: Cookie-Banner
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Webseiten-Besucher Cookies und Tracking aktiv zustimmen müssen. Eine voreingestellte Zustimmung ist unzulässig. Wir haben eine praktikable technische Lösung etabliert, um auf Ihrer Webseite den Cookie-Banner einzubinden (Typo3 und Shopware sowie Magento).
Was war und was wird?
Cookie-Banner informieren Nutzer beim Aufrufen einer Webseite darüber, welche Cookies und Tracking-Methoden eingesetzt werden. In dem Moment, in dem der Nutzer eine Webseite aufgerufen hat, wird dieser in der Regel eingeblendet. Ist der Nutzer weiterhin auf der Seite unterwegs, galt das als Einverständnis, Cookies zu akzeptieren. Der EuGH hat jetzt jedoch entschieden, dass Cookies und ähnliche Tracking-Methoden, die unter anderem für das Online-Marketing eingesetzt werden - z.B. Matomo (ehemals Piwik) oder Google Analytics - nicht mehr verwendet werden dürfen – außer der Kunde hat vorher explizit seine Einwilligung gegeben. Ausnahme: Es handelt sich dabei um für den Betrieb eines Dienstes technisch notwendige Cookies, wie beispielsweise für den Login oder den Warenkorb.
Ab wann?
Der BGH wird in dieser Sache selbst ein Urteil fällen, dies allerdings unter Berücksichtigung der Entscheidung aus Luxemburg. Es ist davon auszugehen, dass die Verordnung umgesetzt werden muss.
Und nun?
Wir platzieren den Hinweis konform zum Urteil auf Ihre Webseite (Typo3 ab Version 7) sowie auf Ihrem Shop (Magento und Shopware). Selbstverständlich zugeschnitten auf die Dienste und Funktionen, die Ihre Webseite anbietet bzw. die dort zu finden sind.
*NEU: COOKIE-HINWEIS FÜR SHOP: MAGENTO UND SHOPWARE*
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