Alkoholverkauf via Onlineshop - Betrügerische Mails
Seit März erhalten wir Anfragen von Winzern mit Online-Shop, die eine Abmahnung via Mail erhalten. Darin wird den betreffenden Betreibern ein Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz vorgeworfen. Die Absender stützen sich auf ein Urteil des LG Bochum. Sie geben dazu an, der Abmahnung ging ein Testkauf voraus.
Nach der Rechtsprechung des LG Bochum vom 23.01.2019 ist beim Online-Handel mit Alkohol die jugendschutzrechtliche Abgabebeschränkung des § 9 JuSchG zu beachten. Online-Händler müssen demnach Prüf- und Sicherheitsvorkehrungen treffen: So darf Alkoholika ausschließlich an die bestellende Person geliefert werden und eine Altersverifikation des Bestellers (muss identisch mit Empfänger sein) muss stattfinden. Derzeit nicht absehbar ist, wie sich die Rechtsprechung in Zukunft zur Anwendbarkeit des § 9 JuSchG beim Alkoholversand positionieren wird.*
Ggf. handelt es sich um Mails, die in betrügerischer Absicht versendet wurden. Absender sind derzeit folgende bekannt
- Michael Rieß von Dr. Bernd Höfstädter & Michael Riess Gbr
- Sabine Rebhorn von Dr. Bernd Hofstädter & Sabine Rebhorn Gbr
- Arne Breuer von Dr. Gebhard Müller & Arne Breuer GbRa
Aktuell ist nicht absehbar ist, wie sich die Rechtsprechung des LG Bochum auf den Verkauf von Alkohol im Bereich E-Commerce auswirkt. Doch auch wenn die Mails in betrügerischer Absicht versendet werden, sollten Shop-Betreiber handeln. Konkret
AGB überprüfen, insbesondere die Klausel zum JuSchG, um diese Bedingungen - Volljährigkeit, Altersüberprüfung durch Versanddienstleister - wirksam zum Vertragsbestandteil zu machen.
- eine Altersabfrage im Bestellprozess integrieren oder eine Altersprüfung und Authentifizierung durch das Versandunternehmen beauftragen.
- uns ansprechen.
- Telefon: 06132 50 9500
- Mail: magento@dasteam.de
Wie erkennt man, ob eine Mail von einem seriösen Absender stammt? Wenn Sie eine Abmahn-Mail erhalten, stellen Sie sich folgende Fragen:
- Wie lautet die Absenderadresse? Eine einfache gmx- oder yahoo-Adresse ist schnell und kostenlos angelegt.
- Wie lautet die Anrede? Die unpersönliche verallgemeinernde Anrede "Sehr geehrte Damen und Herren" zeugt davon, dass es ein Massenanschreiben ist.
- Hat das Schreiben eine Signatur? Eine Signatur darf insbesondere bei juristischen Schreiben nicht fehlen.
- Lassen sich die Absender im Internet finden? Wenn nicht, ist das ein Hinweis, dass es die Kanzlei nicht gibt.
- Haben Kollegen ein identisches Schreiben erhalten? Wenn ja, ist das ein Hinweis auf Massenmails.
- Gibtes einen namentlich genannten Kläger? Um wirksam abmahnen zu können, muss der Kläger, in dessen Auftrag angeblich gemahnt wird, namentlich genannt werden
- Lässt sich der angebliche Testkauf nachvollziehen?
* Quelle: IT-Recht Kanzlei